Albrecht II, Herzog von Österreich und seine grablege in gaming Herzog Albrecht II. hat über hohe menschliche Qualitäten verfügt. Die Zwettler Annalen brachten die Einschätzung seiner Persönlichkeit zum Ausdruck: Liebenswürdig und pietätvoll, „seinen fürstlichen Aufgaben und Pflichten völlig entsprechend“, ein Freund des Friedens und ein Überwinder der Zwietracht und daß er seine Länder nach vernünftigen Grundsätzen regierte. Albrecht II. war Ende 1298 als Sohn des römisch-deutschen Königs Albrecht I. und der Elisabeth von Görz-Tirol, auf der Habsburg geboren worden. Sein Großvater König Rudolf von Habsburg, eine eindrucksvolle Herrscherpersönlichkeit von großer Volkstümlichkeit und Liebenswürdigkeit, hatte das Reich nach den Wirren des sogenannten Interregnums konsolidiert und auf neue Grundlagen gestellt. Für sein Haus hatte er die ans Reich gefallenen Herzogtümer Österreich und Steiermark erworben. Albrecht I., eher nüchtern und ernst, aber schlagfertig und von hoher politischer Begabung, übte hier als Herzog eine tatkräftige und sehr effektive Herrschaft aus. Nach seiner Wahl zum römisch-deutschen König vermochte er die kurfürstlichen Bestrebungen, über den König zu dominieren, zunichte zu machen. Er war im Begriff, eine starke Königsherrschaft aufzurichten, als ihn 1308 sein Neffe Johann „Parricida“ ermordete. Albrecht II. war zu diesem Zeitpunkt erst neuneinhalb Jahre alt. Er war zunächst für die geistliche Laufbahn bestimmt und erhielt demgemäß eine sorgfältige Ausbildung; 1313 wählte man ihn sogar zum Bischof von Passau, doch wurde die Wahl vom Papst verworfen. 1314 wurde Albrechts Bruder Friedrich der Schöne zum König gewählt, während sich eine andere Fürstengruppe für Ludwig den Bayern entschieden hatte. Langwierige, überwiegend mit Verpfändungen finanzierte Auseinandersetzungen zwischen Habsburgern und Wittelsbachern waren die Folge, bis in der Schlacht von Mühldorf 1322 die Entscheidung zugunsten Ludwigs fiel. Friedrich unterlag, war lange auf Burg Trausnitz gefangen und starb wenige Jahre nach dem Vergleich mit Ludwig im Jahr 1330.1330 geriet dann zum Schicksalsjahr: Im Jänner starb Friedrich der Schöne und Albrecht trat die Regierung an. Aber schon im März desselben Jahres traf ihn ein tragisches Los. Eine Erkrankung führte dazu, daß er zeitlebens an Händen und Füßen gelähmt blieb und auf einen Tragsessel bzw. eine Sänfte, die von zwei Pferden getragen wurde, angewiesen war. Die anthropologische Untersuchung der Gebeine des Herzogs hat den durch Jahrhunderte tradierten Vermutungen, daß die Lähmung durch eine Vergiftung verursacht worden sei, endgültig die Grundlage entzogen. Bei Albrechts Erkrankung hat es sich vielmehr um Polyarthritis, einen äußerst schmerzhaften Gelenksrheumatismus, gehandelt. Es ist bewundernswert, mit welcher Geduld der Herzog sein Los ertrug und das Beste daraus machte. Für die Zukunft seiner Territorien wirkte sich das persönliche Geschick des Fürsten insoferne günstig aus, als er gar nicht erst nach der Königskrone strebte, sondern sich ganz auf den Ausbau der Verwaltung seiner Länder und Herrschaften konzentrierte. Albrecht II. war der erste Angehörige der aus dem deutschen Südwesten stammenden Dynastie, der in Österreich wirklich Fuß fasste und heimisch wurde. Im Juni desselben Jahres 1330 wurde aber auch die Kartause Gaming gegründet, in Einlösung des zuvor erwähnten Gelübdes. War seinerzeit ein Ort bei Luzern für die Klostergründung ins Auge gefasst worden, so zeigt die Verwirklichung zugleich die Schwerpunktverlagerung auf die österreichischen Lande an. Nur wenige Wochen darauf schuf im August der Vertrag von Hagenau, in dem die Habsburger Ludwig den Bayern anerkannten, die Grundlage für die guten weiteren Beziehungen zu den Wittelsbachern, insbesondere auch die Voraussetzung für die Erwerbung Kärntens. Die Umsicht, mit der Albrecht II. zu Werke ging, nötigt Bewunderung ab. Er trachtete auch danach, die Finanzen wieder zu sanieren und verpfändete Güter einzulösen. Für die Geschichte des heutigen Österreichs sind diese Gesichtspunkte von ganz besonderer Bedeutung, wurde doch damals der Grund für jene spätmittelalterliche Ländergruppe gelegt, die im großen und ganzen trotz aller politischen Umwälzungen der folgenden Jahrhunderte den Kern des heutigen Staates bildet. Dies gilt für die Erwerbung Kärntens und die von Albrecht II. mit vorbereitete Erwerbung Tirols, die dann seinem ältesten Sohn Rudolf IV. gelingen sollte, in gleicher Weise wie für die politische Sinngebung, die zweifellos als ein Integrationsfaktor ersten Ranges zu werten ist. Die Herrschaft konzentrierte sich seit 1339 in Albrechts Händen. Er residierte in der Stadt Wien, die erst unter ihm recht eigentlich zur Residenz avanciert ist. Hier lässt sich in den 1340er Jahren eine Konsolidierung der Verhältnisse in der Kanzlei, die als Zentralbehörde für alle habsburgischen Fürstentümer und Herrschaften fungierte, beobachten. Es ist auch bezeichnend, daß der Herzog den modernsten Trend des „Managements“ aufgeschlossen gegenüberstand, indem er zur Leitung der Kanzlei vorwiegend gelehrte Juristen berief. Beispielhaft kann dafür der Wiener Fürstenkongreß des Jahres 1353 angeführt werden, bei dem der Herzog den Ausgleich zwischen Wittelsbachern und Luxemburgern vermittelte. Ihm war vorrangig an einem friedlichen Gedeihen des von ihm geschaffenen politischen Gebildes gelegen. Ganz in diesem Sinn ist die Hausordnung von 1355 zu verstehen, mit der er die gemeinsame Regierung aller seiner Söhne verfügte. Zur Sicherung dieser Nachfolgeregelung holte er Garantieeeerklärungen der Landherren der drei Herzogtümer Österreich, Steiermark und Kärnten ein, die sich unter Eid darauf verpflichteten, einem Herzog, der sich dem widersetzen sollte, gemeinsam mit dem jeweiligen Land und den Städten entgegenzutreten. Für die Ausbildung und das politische Gewicht der Landstände und damit des Föderalismus war dieses Vorgehen von großer Bedeutung. Zugleich war es „die erste unmissverständliche Demonstration der durch Personalunion zur Einheit der ‚Domus Austriae’ gewordenen Länder“. Als bezeichnend für die ungewöhnlich soliden wirtschaftlichen Verhältnisse der Regierung Albrechts II., aber auch für die Entwicklung des Handels – namentlich des auswärtigen – darf man das Auftragen von Goldgulden ansehen, der ersten Goldgulden, die im Auftrag und mit dem Namen eines österreichischen Herzogs geprägt wurden. Unter dem sparsamen Albrecht II. herrschten – fraglos eine Ausnahme unter den österreichischen Landesfürsten – geregelte finanzielle Verhältnisse. Diese Situation und der reiche Schatz, den er bei seinem Tode hinterließ, boten auch die Basis für die ungemein eindrucksvollen, freilich auch sehr aufwendigen und oft hochfliegenden Projekte und Unternehmungen seines Sohnes Rudolf IV., dessen glanzvolle Hofhaltung und zahlreiche Prestigeobjekte und Stiftungen, vom Umbau von St. Stephan über die Gründung der Wiener Universität bis hin zu seinen Kriegen Unsummen verschlangen. Im Gegensatz zu seinem maßvollen Vater hat Rudolf IV. bei seinem Tod nach nur siebenjähriger Regierung beachtliche Schulden hinterlassen. Dem von ihm konzipierten dynastischen Programm verdanken wir freilich auf die beiden großartigen Darstellungen seiner Eltern. Seinen Vater ließ Rudolf mit der von ihm erst nach dem Tod Albrechts kreirten Erzherzogskrone darstellen, vielleicht um die Berechtigung seiner Ansprüche bereits in die Zeit des Vaters zurückzuprojizieren. Die Figur der Johanna von Pfirt, der Mutter Rudolfs, wirkt berührend portraithaft. Sie war zwei Jahre jünger als Albrecht II. und muß nach allem, was wir wissen, eine temperamentvolle Frau gewesen sein. Sie reiste gern mit großem Aufwand, hatte künstlerische Interessen und war sofort bereit, in politischen Angelegenheiten aktiv zu werden. Das Herzogspaar war übrigens jahrelang kinderlos. Da buchstäblich die Gefahr des Aussterbens der Dynastie drohte, arrangierte des Herzog in Königsfelden residierende Schwester Agnes eine Wallfahrt nach Aachen, die prompt von Erfolg gekrönt war. Zu Allerheiligen 1339 wurde Rudolf IV. geboren und in der Folge weitere drei Söhne, Friedrich, Albrecht III. und Leopold III. sowie zwei Töchter, Katharina und Margarethe. Im November 1351 starb die Herzogin bei einer Fehlgeburt. Sie liegt mit ihrem Gemahl in Gaming begraben. Die Grablege der Stifter Die politische Bedeutung der Grablege, die als Form der Präsenz, als Ausgangspunkt und Ort der „memoria“ und durchaus auch als Ausdrucksform landesherrlicher Machtstellung angesehen werden kann, haben wir bereits erörtert. Die Grabstätte lag inmitten des Chores der Klosterkirche unmittelbar vor dem Hochaltar. Zuerst wurde die Herzogin Johanna, die am Albrecht III. ließ 1373 seine jungverstorbene erste Gemahlin Elisabeth von Böhmen, eine Tochter Kaiser Karls IV., im Grab seiner Eltern in Gaming beisetzen. Die Kartause erfreute sich weiterhin des Wohlwollens auch der nächsten Generation von Habsburgern, das Grab wurde indes nicht weiter belegt. Bei der Aufhebung des Klosters im Jahre 1782 nahm man wenig Rücksicht auf die ehrwürdige Tradition der Stifter. Aus Nachlässigkeit unterblieb die ausdrücklich verfügte Überführung der Gebeine nach Wien. Die Grabstätte war verwahrlost und vergessen; erst 1797 fand die pietätvolle Beisetzung in der Pfarrkirche von Gaming neben dem Hochaltar statt. Nach fast 200 Jahren, am 13. April 1985, kehrten die sterblichen Überreste der Stifter in die wiederhergestellte Grablege der ehemaligen Klosterkirche zurück. Johanna von Pfirt Ulrich III., Theobalds ältester Sohn, war der letzte männliche Nachkomme der Pfirter Grafen. Nach zahlreichen Fehlschlägen, Kriegen und Fehden erbte er den Sundgau, Teil der alten Erbschaft Dietrichs von Mömpelgard. Er vermählte sich mit Johanna von Mömpelgard. Im Alter von annähernd dreissig Jahren wurde Ulrich III. letzter Graf von Pfirt. Er übte eine rege Tätigkeit aus, war nicht so stürmisch wie seine Vorgänger, verfügte aber über eine größere politische Weitsicht als sein verstorbener Vater „der als Preis seiner ambitiösen Politik“ eine schlechte finanzielle Lage hinterließ. Ulrich III., als guter Verwalter, zahlte den Gläubigern Hunderte von Mark zurück und fand sogar die Möglichkeit, seine Besitzungen und seine Vorrechte erheblich zu vergrößern. Im Jahre 1313, nach dem Tode des Kaisers des Heiligen Römischen Reichs, Heinrich VII., war der Thron frei. Zwei Bewerber traten einander entgegen: Friedrich der Schöne, ein Habsburger, und Ludwig, Herzog von Bayern. Ulrich III. unterstützte die Kandidatur Friedrichs des Schönen. Auf den ersten Blick könnte diese Entscheidung Erstaunen erregen. Seit zwei Generationen führten die Pfirter Krieg gegen die Habsburger, die ständig ihre Besitzungen bedrohten. Wünschte Ulrich III. den Sieg seines Feindes herbei? Eigentlich nicht. Jedoch war er sich bewusst, daß er im Falle eines Sieges Friedrichs des Schönen einen nahen und tatkräftigen Beschützer besäße, der bei einem Streitfall eingreifen würde und mit der Unterstützung der Bischöfe von Basel und Straßburg rechnen konnte. Das traf auf Ludwig von Bayern nicht zu, der zwar mächtig, jedoch – geographisch – zu weit entfernt war. Die Habsburger schätzten diese Unterstützung, obwohl Friedrich letztendlich nach langem und hartem Machtkampf auf die Königswürde verzichten musste. Die Habsburger zeigten sich Ulrich III. gegenüber erkenntlich. Sie unterstützten seine territorialen Ansprüche an der westlichen Grenze seiner Herrschaft. Sollte Renaud von Burgund kein Stammhalter geschenkt werden, so sollte seine Grafschaft wieder dem Reich einverleibt werden. Um Ulrich III. gefällig zu sein, versprach ihm Friedrich der Schöne, die Vorrechte des Reichs bei Renauds Tod abzutreten. Renaud von Burgund verstarb am 9. August 1322. Seinem Wunsche gemäß wurde sein Bruder Hugo zum Beschützer der Grafschaft von Mömpelgard für eine Zeitspanne von fünf Jahren ernannt, um den Verlauf der Krankheit von Othenin abzuwarten. Ulrich III. erhielt die Herrschaft von Granges und am 19. August 1322 nach Renauds Tode übergab Leopold von Oesterreich, im Namen von Friedrich dem Schönen, das Reichslehen an Johanna von Mömpelgard, Gräfin von Pfirt. Im Laufe der Jahre wurde Ulrich III. ebenso mächtig, wie es seine Vorfahren in besseren Zeiten gewesen waren. Jedoch drohte die Gefahr, daß die Grafschaft Pfirt in nächster Zukunft verschwinden würde. Ulrich III. und Johanna von Mömpelgard hatten nur zwei Töchter: Johanna, geboren einige Jahre nach der Vermählung der Eltern, und Ursula, mehrere Jahre jünger als ihre Schwester. Sollte kein Stammhalter das Licht der Welt erblicken, so würde die Grafschaft Pfirt dem Lehensherrn, dem Bischof von Basel, anheimfallen. Wie schon erwähnt, hatte Ulrich II. von Pfirt, der Großvater von Ulrich III., dem Basler Bischof die Grafschaft für 850 Mark verkauft und nahm sie am 15. Januar 1271 als Lehen zurück. Nach Quinquerez – „beschließt Ulrich III. die Reise nach Avignon persönlich anzutreten, wo der damalige Papst Johann XXII. residierte. Der Graf fühlte sich einerseits seiner Redekunst nicht mächtig genug und wurde andererseits von seinem Vaterstolz bewogen, seine Tochter Johanna in der vornehmen Welt zu präsentieren. Er ließ sich von der jungen Gräfin an den päpstlichen Hof begleiten. Johanna war bekannt für ihren erhabenen Geist, ihre literarische Bildung und große Gelehrsamkeit, eine sehr seltene Eigenschaft beim weiblichen Geschlecht der damaligen Zeit. Johanna hielt vor dem Papst eine lateinische Rede. Ihre große Überzeugungskraft, verstärkt durch ihre persönliche Stellung und ihre vielversprechende Zukunft, führte zu einem vollen Erfolg.“ Es ist jedoch unwahrscheinlich, daß Ulrich III. seine Tochter nach Avignon mitnahm. Zu dieser Zeit war Johanna viel zu jung, um ihre Angelegenheit zu verteidigen, es gibt auch keine Urkunde, die diese Tatsache belegt. Papst Johann XXII. bestätigte am 25. Januar 1320 zu Avignon den Entscheid des Bischof. Er fügte jedoch eine Klausel hinzu: Der Erzbischof von Besancon sollte dafür sorgen, daß die Töchter des Grafen von Pfirt ihre Gatten im Amtsbereich der Basler Diözese oder in deren Umgebung wählten, um jederzeit dem Basler Bischof rasche Hilfe gewähren zu können. Gleichzeitig wollte er verhindern, daß die Pfirter Grafschaft an einen zu mächtigen Fürsten gelangen würde, was eine Gefahr für das Basler Bistum hätte bedeuten können. Am 20. Juli erlangte Ulrich III. für seine Töchter auch die Nachfolge seiner Murbacher Lehen. Im Februar 1324, im Alter von 45 Jahren, würde Ulrich III. wiederum schwer krank. Mit seiner Gattin begab er sich nach Basel zu seinem Beichtvater, Burckhart von Esslingen, Lektor im Basler Minoritenkloster. Am 9. März 1324 faßte er sein Testament ab. Er ergänzte es am folgenden Tag und segnete das Zeitlich am 11. März 1324. „Die Herrschaft Ulrichs III. war kurz, sie dauerte kaum vierzehn Jahre. Er hielt stets an seiner geraden Linie fest, bewies seine Fähigkeiten und festigte seinen Besitz nach außen und im Innern“. Was wird mit seiner Grafschaft nach seinem Tode geschehen? Wie würde sich jedoch der Basler Bischof verhalten? Würde er sein Versprechen einhalten? Schon im Februar 1324 als der Bischof und das Domkapitel von der Erkrankung des Grafen erfahren hatten, erklärten sie nach eingehender Beratung, daß sie niemals einer teilweisen oder totalen Veräußerung der kirchlichen Lehen, mit denen die Grafen und Herren von Freiburg, Pfirt, Froburg und Rappoltstein belehnt waren, einwilligen würden. Trotz dieser allgemeinen Formulierung bezog sich diese Resolution besonders auf die Grafschaft Pfirt und deren bevorstehende Erbenlosigkeit. Am 15. März 1324 wurde Ulrich III. in Thann bestattet, jedoch nicht in der von seinem Vater gestifteten Barfüsserkirche, sondern vor dem Portal des Gotteshauses. Der Grabstein trägt folgende Inschrift: „Hie lit grave Ulrich von Pfirt dem Gott gnädig sei, der starb do man zalt 1324, 15 martii“. Sein Herz hingegen wurde in Lützel (Lucelle) im Chor der Abteikirche beigesetzt. Statt der erwarteten Inbesitznahme der Grafschaft durch den Basler Bischof kam der junge fünfundzwanzigjährige Albrecht II. von Oesterreich, gesandt von seinem Bruder, dem Herzog Leopold. Mittels finanzieller Unterstützungen hatten sich bislang die Habsburger die Gunst der Pfirter Grafen versichert. Der Tod von Ulrich III. erlaubte es ihnen jetzt, in den Besitz der Grafschaft Pfirt zu kommen, ohne einen Heller dafür zu bezahlen. Das Gebiet des verblichenen Grafen „erzeugte eine große Menge Nahrungsmittel, war dicht besiedelt, durch seine Burgen und Städte gut verteidigt. Wiesen, Felder, Reben und Wälder verliehen der Landschaft ein ergötzendes Gepräge“. Die Witwe des Grafen stand vor der Wahl: In die Vermählung mit dem Herzog Albrecht einzuwilligen oder die Grafschaft an den Basler Bischof abzutreten. Johanna von Mömpelgard verstand rasch, wo ihr Vorteil war. Herzog Albrecht war gewillt, ihr persönlich sowie ihrer jüngeren Tochter Ursula die Rechte und Nutzungen zu garantieren. Am 17. März führten die Verhandlungen zur Abfassung von fünf Dokumenten. Drei davon bezogen sich auf die Übertragung der Grafschaft an Albrecht II. von Oesterreich. Gegen eine Entschädigung von 2.000 Mark verzichtete die Witwe in Ursulas Namen ebenfalls auf jedes von Ulrich III. herkommende Erbe zugunsten von Johanna von Pfirt und Albrecht II. Ursula kann sich erst dann vermählen, wenn sie diesen Verzicht angenommen hat. Für die Summe von 2.000 Mark erhielt Ursula von den Neuvermählten die Burg und die Stadt Dattenried (Delle), jedoch ohne die Freien. Johanna von Mömpelgard versprach dem Ehepaar auch ihr derzeitiges und künftiges elterliches Erbteil. Nach dem Tode Johannas von Mömpelgard würden die Stadt und die Grafschaft Rotenburg (Rougemont), das Traubacher- und Sulzbachertal Albrecht und Johanna anheimfallen. Als Gegenleistung gelobte Albrecht eidlich die erwähnten Besitzungen sowie die Grafschaft Granges und die lebenslänglich genutzten Güter zu Uffholtz seiner Schwiegermutter auf Lebenszeit zu schützen. Nach Chr. Wilsdorf fand die feierliche Trauung am 17. März 1324 statt. Nebenbei sei bemerkt, daß sich die Historiker über den Heiratsort nicht einig sind. Malachias Tschamser zufolge wurde die Hochzeit in der Schweiz zu Brugg (Aargau) in der Nähe der Stammbrug der Habsburger gefeiert. Nach Gutzwiller wurde die Vermählung im Mai 1324 glanzvoll zu Basel vorgenommen. Am 23. März wurde die wichtige Übertragung des Besitzes legalisiert. Vor Leopold von Oesterreich, der als Landgraf des Oberelsass die gesamte Grafschaft Pfirt zur Eingliederung in die eheliche Gemeinschaft. Zu Avignon hatte der Papst Johann XXII. Johannas Heirat unter der Bedingung bewilligt, daß sie sich mit einem aus der Diözese Basel stammenden Herrn vermählen würde. So rasch wie möglich musste die Einhaltung dieser Klausel bewiesen werden. Am 26. März begab sich Herzog Albrecht II. mit seiner Gemahlin und einem großen Rittergefolge nach Masmünser (Masevaux) zum Bischof von Besancon, Vital, der sich gerade dort aufhielt. Sie bewiesen dem Würdenträger, daß Albrecht II. seinen Wohnsitz und seine Besitzungen in der Basler Diözese hatte. Somit erfüllte er die Bedingungen der päpstlichen Bulle von Joonann XXII. zur Erlangung seiner Investitur in das Pfirter Grafenamt. Der Erzbischof beurkundete Albrechts Einsetzung. Der Basler Bischof Gerhard von Wippens versuchte diesen Entscheid für nichtig zu erklären, indem er sich an den Papst zu Avignon wandte. Am 8. Juni 1324 bestätigte jedoch der Papst die Amtseinsetzung Albrechts II. Die Pfirter Grafschaft gelangte somit endgültig an das Haus Habsburg und eine große Lebens-bestimmung war der Erbin der Grafen von Pfirt beschieden. Von nun an wurde sie Herzogin von Oesterreich. |
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